Bezugsleistung Definition

Definition

Kennzeichnet ein Leistungsniveau, das tarifvertraglich vereinbart ist und von durchschnittlich geeigneten, hinreichend eingearbeiteten Beschäftigten in optimierten und ergonomisch gestalteten Arbeitssystemen ohne gesteigerte Anstrengung auf Dauer erreicht werden kann. Entspricht der REFA-Normalleistung und ist Grundlage der Leistungsgradbeurteilung sowie von Leistungsvorgaben (z. B. Soll-Zeiten).