Verändern Definition

Definition

REFA-Ablaufart, besteht

  • für den Arbeitsgegenstand AV in einer Zustands-, Form-, Lage- oder Ortsveränderung
  • für die Information IV in einer Zustands- oder Ortsveränderung.

Zusätzliches Verändern besteht

  • beim Arbeitsgegenstand AVZ in nicht vorausbestimmbarem Einwirken und Fördern,
  • bei Informationen IVZ in Verarbeiten, Erfassen oder Übertragen, sofern deren Vorkommen oder Verlauf nicht vorausbestimmt werden kann.