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REFA Lexikon.

Unterbrechen Definition

Definition

REFA-Ablaufart, die beim Arbeitssystem (S), beim Menschen (M), beim Betriebsmittel (B) sowie beim Arbeitsgegenstand (A) während der Ausführung der Aufgabe sowie beim Rüsten auftreten kann, und zwar als

  • ablaufbedingtes Unterbrechen (SA, MA, BA, AA) infolge zeitlich unterschiedlicher Abläufe bei Mensch und Betriebsmittel,
  • störungsbedingtes Unterbrechen (SS, MS, BS, AAS) infolge technisch-organisatorischer Störungen,
  • persönlich bedingtes Unterbrechen (SP, MP, BP, AAP) infolge Abwesenheit oder Untätigkeit des Menschen aus persönlichen, nicht arbeitsbedingten Gründen,
  • erholungsbedingtes Unterbrechen (SE, ME, BE, AAE) infolge notwendiger Erholung des Menschen.

Unterbrechen bedeutet in allen Fällen, dass der Arbeitsablauf zeitweilig nicht fortgesetzt wird. Tritt es auf, sollten die Ursachen festgestellt und beseitigt werden. Brachzeit, Unterbrechungszeit, Wartezeit

Ihre Ansprechpartnerin

Elke Krebs 

Elke Krebs
Koordination Consulting
+49 (0) 6151 3942960
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